Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der mobileObjects GmbH und Unternehmern oder Verbrauchern deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsabschluss anerkennen.

2. Eigenen Bedingungen des Käufers oder Bestellers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mobileObjects GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.

3. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der mobileObjects GmbH schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschliesslich nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.

4. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

5. Verbraucher im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot

1. Angebote sind freibleibend, es sein denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

2. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen auch durch Mitarbeiter werden erst bindend mit ihrer schriftlichen Bestätigung.

3. Zusicherungen liegen erst dann vor, wenn sie von der mobileObjects GmbH schriftlich als solche bezeichnet werden.

4. Allgemeine Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten unterliegen aufgrund der fortschreitenden Entwicklung Änderungen. Die Angaben sind daher nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

5. Die mobileObjects GmbH behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

§ 3 Preise

1. Die vereinbarten Preise gelten in CHF und verstehen sich netto ab Sitz der mobileObjects GmbH. Hinzu kommen Auslieferungs-, Transport und Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer. Bei Nachbestelllungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung.

2. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist die mobileObjects GmbH berechtigt, eine entsprechende Berichtigung der Preise vorzunehmen, soweit es sich um Handelsgeschäfte bzw. Geschäfte mit juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern, die innerhalb von vier Monaten nach Bestellung abgewickelt werden, ist die mobileObjects GmbH für diesen Zeitraum an die bestätigten Preise gebunden. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf massgebend.

§ 4 Lieferung

1. Die mobileObjects GmbH ist um die Einhaltung der abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende schriftliche Garantie verstehen sich diese Angaben jedoch nur als annähernd. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemässen Selbstbelieferung durch orlieferanten bzw. Hersteller.

2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden.

3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt (z.B. Streik oder Aussperrung der Zulieferer) und allen übrigen nicht von der mobileObjects GmbH zu vertretenden Umständen um eine angemessene Frist.

4. Die Liefer- bzw. Leistungsfrist gilt gegenüber Unternehmern auch dann als eingehalten, wenn der Auftragsgegenstand nach Anzeige der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach einer Woche abgerufen bzw. abgeholt wird. Verzögert sich die Lieferung bzw. Abnahme infolge von Umständen, die der Käufer bzw. Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, sofern er Unternehmer ist, nach Ablauf von einer Woche ab Bekanntgabe der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft an gerechnet, die bei der mobileObjects GmbH oder Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet. Im gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Käufer bzw. Besteller über. Bleibt der Käufer bzw. Besteller, soweit er Unternehmer ist, nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme länger als 2 Wochen in Rückstand, so ist die mobileObjects GmbH nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

5. Der Versand erfolgt nach der freien Wahl der mobileObjects GmbH. Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers bzw. Bestellers. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgen nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.

6. Der Käufer bzw. Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer- bzw. Leistungstermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die mobileObjects GmbH auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die mobileObjects GmbH in Verzug. Der Käufer bzw. Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer bzw. Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der mobileObjects GmbH vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

7. Schadensersatz gemäss § 4 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Käufer nur verlangen, wenn der mobileObjects GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gegenüber Verbrauchern haftet die mobileObjects GmbH auch im Falle der leichten Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10% des Kaufpreises.

8. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist die mobileObjects GmbH zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Lieferung und können als solche gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Abnahme

Von der mobileObjects GmbH auftragsgemäss gelieferte und installierte Produkte wird der Kunde unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der mobileObjects GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der mobileObjects GmbH ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

§ 6 Gewährleistung

1. Die Gewährleistung für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Ist der Kunde Verbraucher, gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. Leistet die mobileObjects GmbH oder der Hersteller eines durch die mobileObjects GmbH vertriebenen Produkts eine Garantie, die darüber hinausgeht, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung massgebend. Diese Garantie geben wir in vollem Umfang an unsere Kunden weiter.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die mobileObjects GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

3. Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet die mobileObjects GmbH bei Mängeln ihrer Software bzw. von ihr gelieferter Gegenstände wie folgt Gewähr:

a) Die mobileObjects GmbH gewährleistet, dass die Software der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht und auf geprüften und fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird.

b) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden

c) Die mobileObjects GmbH behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls die mobileObjects GmbH Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird die mobileObjects GmbH den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Kunden wesentlichen Aspekten ändern. Der Kunde wird die mobileObjects GmbH bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.

d) Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

e) Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.

4. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software oder den gelieferten

Gegenständen vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

6. Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die mobileObjects GmbH zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.

7. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von der mobileObjects GmbH gelieferten Gegenstände/Leistungen/Software zurückzuführen sind, insbesondere für verlorene oder defekte Datenbestände, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die mobileObjects GmbH und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

8. Die mobileObjects GmbH übernimmt keine Garantie, weder ausdrücklich noch unausgesprochen, für Handbücher und die darin beschriebene Software/Hardware, ihre Qualität, Durchführbarkeit/Funktion, Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck oder Ihre Verkäuflichkeit. Das Risiko für Qualität und Durchführbarkeit liegt allein beim Käufer. In keinem Fall ist die mobileObjects GmbH haftbar für irgendwelche direkt oder indirekt verursachten oder folgenden Schäden, die aus der Verwendung der Software/Hardware oder des Handbuches entstehen, selbst wenn die mobileObjects GmbH auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

9. Bei den Produkten der mobileObjects GmbH handelt es sich um komplexe Software. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Installation durch besonders geschultes Personal erfolgt. Ist dies nicht der Fall, so kann die mobileObjects GmbH keine Gewähr für ein ordnungsgemässes Funktionieren übernehmen.

§ 7 Fälligkeit und Zahlung

1. Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu erfolgen.

2. Gerät der Käufer bzw. Besteller mit Zahlungen in Verzug, ist die mobileObjects GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz der Nationalbank zuzüglich der Mehrwertsteuer zu fordern. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5% über dem jeweiligen Basissatz der Nationalbank, sofern der Käufer Verbraucher ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Dem Käufer bzw. Besteller bleibt vorbehalten, einen geringern Schaden nachzuweisen.

3. Schuldet der Kunde der mobileObjects GmbH mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

4. Kommt der Käufer bzw. Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld – auch gestundete Forderungen - sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Gleiches gilt, wenn der mobileObjects GmbH eine ungünstige Finanzlage des Käufers bzw. Bestellers bekannt wird.

5. Der Käufer bzw. Besteller ist zur Aufrechung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Ist der Käufer bzw. Besteller Verbraucher, so stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nur aufgrund von Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.

6. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände, sowie Änderungen von Anschriften sind der mobileObjects GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie berechtigen die mobileObjects GmbH nach ihrer Wahl sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertragsleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die mobileObjects GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Programmträgern sowie das Nutzungsrechte an der darauf enthaltenen Software bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der mobileObjects GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die mobileObjects GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die mobileObjects GmbH ab. Die mobileObjects GmbH nimmt die Abtretung an.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist mobileObjects GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die mobileObjects GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräusserungserlös zu befriedigen.

5. Bei einem Rücknahmerecht der mobileObjects GmbH gemäss vorstehendem Absatz ist die mobileObjects GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der mobileObjects GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

6. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Basel.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, die mobileObjects GmbH von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software und Softwareteilen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die mobileObjects GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die mobileObjects GmbH ist berechtigt, auf Grund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen der Software auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

§ 11 Datenschutz

1. Der Kunde ermächtigt die mobileObjects GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen notwendigen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

2. Die mobileObjects GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Die mobileObjects GmbH weist jedoch darauf hin, dass es bei Online-Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, auf die die mobileObjects GmbH keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung der mobileObjects GmbH für solche Verstösse nicht besteht.

3. Sofern ein Download von Informationen aus dem Online-Angebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur selbst genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere der Vertrieb dieser Inhalte ist unzulässig. Sämtliche Angaben und Informationen im Rahmen des Online-Angebotes sind unverbindlich.

4. Sofern die Inhalte der Internetseiten durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt die Verwendung der betreffenden Informationen unter Ausschluss jeglicher Haftung der mobileObjects GmbH. Es obliegt dem Kunden, sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind.

5. Sofern Weiterleitungen auf andere Seiten angeboten werden (so genannte Links), ist die mobileObjects GmbH für deren Inhalt nicht verantwortlich und weist jegliche Haftung für den Inhalt dieser Seiten von sich.

§ 12 Sonstiges

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der mobileObjects GmbH geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit der mobileObjects GmbH geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der mobileObjects GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

2. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.

3. Die Mindestvertragslaufzeit aller Softwarelizenzen beträgt 24 Monate und ist 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen, ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.

4. Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

5. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 13 Währungsklausel

Verschlechtert sich der Kurs der ausländischen Währung gegenüber dem Schweizer Franken (CHF) zwischen Bestellung des Käufers und Rechnungstellung um mehr als 5%, so ist der Verkäufer berechtigt den Preis in ausländischer Währung entsprechend anzupassen. Dem Käufer steht im umgekehrten Fall das gleiche Recht zu. Bei einer durch Kursänderung verursachten Preisveränderung um mehr als 10% steht der nachteilig betroffenen Partei ein Rücktrittsrecht zu.

Stand: Februar 2020